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BSV-Newsletter

Informationen zum Abonnement des BSV-Newsletters (Nutzungsbedingungen)

Durch die Angabe meines Namens und meiner Email-Adresse sowie dem Anklicken des Buttons "Abonnieren" erkläre ich mich damit einverstanden, dass der Bayerische Seglerverband mir mittels eines Newsletters regelmäßig Informationen über die bayerische (inkl. Ausbildungsbereich), deutsche und internationale Segelszene per Email zuschickt. Meine Einwilligung kann ich jederzeit gegenüber dem Bayerischen Seglerverband widerrufen - schriftlich oder über den nachstehenden Button "Abbestellen".

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Sportschifffahrt

Regelungen der Sportschifffahrt in Bayern

Während auf den Bundeswasserstraßen die Verkehrsvorschriften Bundesrecht sind,
gilt auf den Landesgewässern, insbesondere den drei großen Seen Chiemsee, Starnberger See und Ammersee, bayerisches Landesrecht.

Die Schifffahrt auf dem Bodensee unterliegt der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung.

Das Bayerische Staatsministerium des Inneren, für Bau und Verkehr informiert auf seine Homepage unter der Rubrik "Verkehr und Mobilität" über die akutell gültigen (Ver-)Ordnungen.

Suche und Biete

Es besteht bei unseren Mitgliedsvereinen immer wieder der Bedarf, Gesuche oder Angebote über den Bayerischen Seglerverband mit einer größeren Reichweite zu veröffentlichen.

Hier bei "Suche und Biete" möchten wir unseren Mitgliedsvereinen eine Art Marktplatz bieten. Möchten Sie ein Gesuch oder ein Angebot einstellen lassen, wenden Sie sich bitte per Email mit Ihrem konkreten Anliegen an unsere Geschäftsstelle (bsv@bayernsail.de).


Sonstiges Aktuell

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Inklusion im Segelsport

Der Bayerische Seglerverband e.V. ist seit vielen Jahren Mitglied des Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband Bayern e.V. (BVS Bayern).

Mit der Arbeitshilfe "Fit für den Inklusionssport" gibt der Behinderten- und Rehabilitations- Sportverband Bayern e.V. eine Hilfestellung für Übungsleiter, um sie in ihrer täglichen Arbeit zu unterstützen. Anhand vieler praxiserprobter Beispiele und Wissenswertem zum Thema Inklusionssport wird gezeigt, wie Sportstunden mit heterogenen Gruppen geplant und umgesetzt werden können. Dieses informative und hilfreiche Ringbuch ist für 18,00 Euro für Mitgliedsvereine des Bayerischen Seglerverbandes e.V. beim BVS Bayern erhältlich.

Durch die Teilnahme des Bayerischen Seglerverbandes an der Initiative des BVS Bayern, dem Kompetenzzentrum Inklusionssport Bayern - kurz "KIKS Bayern" genannt - wird die Zusammenarbeit sowohl mit dem BVS Bayern als auch mit den anderen bayerischen Sportfachverbänden intensiviert.

Der Bayerische Seglerverband engagiert sich damit für die strategischen und langfristigen Ziele von KIKS Bayern zugunsten des Behinderten- und Inklusionssports:

  • Öffentlichkeitsarbeit, PR und Marketing
  • Netzwerkbildung (Vereine, Verbände, Wirtschaft, Politik)
  • Wer sind wir? - Profilbildung
  • Aufklärung
  • Qualifizierung
  • Evaluation

Die Initiative "KIKS Bayern" startete im September 2015 mit einer Kick-off-Veranstaltung. Über die vereinbarten Aktivitäten informieren wir unsere Mitgliedsvereine regelmäßig.

"KIKS-Bayern" präsentiert sich auf Facebook und freut sich auf viele Likes durch unsere Leser.
Die "KIKS-Bayern" Internetpräsenz finden Sie unter www.kiks-bayern.de. Der Bayerische Seglerverband ist Sportpartner.

KIKS BAYERN 1

Neue EISs-Förderung seit 1. Januar 2016

Erweiterte Finanzierungsmöglichkeiten für inklusive Sportgruppen

Seit Januar gibt es eine erweiterte finanzielle Unterstützung für inklusive Sportgruppen. Unter dem Qualitätssiegel EISs (Erlebte Inklusive Sportschule), die 2009 ins Leben gerufen wurde, macht das Bayerische Staatsministerium für Arbeit uns Soziales, Familie und Integration nun eine neue und nachhaltige Anschubfinanzierung möglich.

EISs ist bisher deutschlandweit ein einzigartiges Projekt, in dem junge Menschen mit und ohne Handicap die Möglichkeit geboten bekommen, gemeinsam Sport zu treiben und spielerisch Berühungsängste abzubauen. Selbstständigkeit, Eigeninitiative und Mitgestaltung werden hier groß geschrieben. Freiwillig und ohne Zwang werden gemeinsame Lernsituationen geschaffen, in denen Kinder und Jugendliche mit und ohne Handicap eine Vielfalt an Bewegungsangeboten erleben können. Das Projekt EISs setzt dabei auf eine gesunde Mischung aus Spiel, Sport und Spaß, wobei Inhalte und Zielsetzungen ganz auf die individuellen Bedürfnisse der Kinder oder Jugendlichen angepasst werden.

EISs kann beantragt werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • ärztliche Überwachung der Gruppe (abrufbereit!)
  • Gruppenstärke min. 6, max. 12 bis 15 Teilnehmer/innen
  • Optimales Verhältnis zwischen Teilnehmer/innen mit und ohne Behinderung
  • teilnehmende Kinder und Jugendliche bis 27 Jahre (SGB VIII - § 7) mit Mitgliedschaft im BVS-Bayern

Inhalt der Gruppenförderung sind Zuschüsse für Übungsleiter, Helfer und Organisation der Gruppe, die halbjährlich abgerufen werden können. Eine zusätzliche Materialpauschale umfasst z.B. Sportgeräte, Kosten für Marketing oder Übungsleiterausbildung.

Wer sich für die Anschubfinanzierung einer Gruppe interessiert, findet alle Informationen und Voraussetzungen auf der Homepage des BVS-Bayern.

Bei Fragen zu einer möglichen Förderung stehen die Mitarbeiter der Abteilung Inklusionssport beim BVS-Bayern gerne unter inklusion@bvs-bayern.com oder telefonisch immer dienstags und donnerstags unter 089-54418980 zur Verfügung.

 

Ausgewählte Termine im Jahr 2017

13.05.2017              Inklusiver Wandertag, Sommerhausen

20.05.2017              Inklusionssporttag, Lautertal

27.05.-28.05.2017    Inklusive Jugendveranstaltung an der Altmühl, Solnhofen

06.06.-10.06.2017    Schnupperkurs Segeln, SCPC, Prien

29.07.-05.08.2017    Inklusive Jugendwoche Segeln am Chiemsee, SCPC, Prien

22.09.-24.09.2017    Bayerische Meisterschaften Segeln, SCPC, Prien

Auswahl und Einsatz von Trainerinnen und Trainern

Der Bayerische Seglerverband möchte seinen Mitgliedern nützliche Informationen zur Verfügung stellen und Antworten auf oft gestellte Fragen anbieten.

In diesem Dokument haben wir deshalb Ideen und Erfahrungswerte zum Thema „Trainereinsatz im Verein“ zusammengefasst.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese Auflistung weder den Anspruch auf Vollständigkeit erhebt noch als Richtlinie des Seglerverbandes zu verstehen ist.

Welche Rechte und Pflichten hat ein Verein bei der Auswahl von einzusetzenden Trainern?

Der Verein nimmt die Auswahl und ggf. Ausbildung der eingesetzten Trainer vor, überprüft deren Arbeit und weist die Trainer entsprechend an.

Gängige und auch von der Rechtsprechung anerkannte Praxis ist bei der Auswahl von Vereinstrainern folgendes Vorgehen:

Der Verein (bzw. dessen Vertreter, Abteilungs-/Spartenleiter, Sportwarte etc.) wählt nach bestem Wissen und Gewissen und mit „Menschenverstand“ das Personal für Übungsstunden, Trainingseinheiten, Schulungen usw. aus. Dabei entscheidet der Verein nach fachlicher und menschlicher Eignung der einzusetzenden Person.

Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung (z.B. nach einem Unfall, Schadensfall) ist es gut, wenn der Verein nachweisen kann, nach welchen Kriterien die Person(en) verantwortungsvoll ausgewählt wurde(n).

Welche fachlichen Voraussetzungen benötigt ein Segel-/Surftrainer?

Es ist für den Verein nicht erforderlich ausschließlich Personen einzusetzen, die im Besitz einer gültigen Trainerlizenz sind.

Natürlich ist die sportliche Ausbildung zu prüfen! Nachweise können hier Trainerlizenzen und/oder bereits erfolgte Tätigkeiten sein. Allerdings ist auch abzuwägen ob der Bewerber (ausreichend) Erfahrung auf dem Gebiet hat, für das der Einsatz geplant ist.

Unabdingbar ist aus rechtlicher Sicht stets eine aktuelle Erste-Hilfe-Ausbildung, im Sinne einer Ersten-Hilfe-Ausbildung und regelmäßiger Auffrischung alle zwei Jahre.

Ebenfalls wird dingend empfohlen, dass der Trainer die Sportbootführerscheine Binnen/See unter Antriebsmaschine (je nach Revier) besitzt. Zielsetzung sollte der Erwerb beider Befähigungsnachweise sein, da gerade bei Schäden im Zusammenhang mit der Nutzung eines Motorbootes sowohl Versicherungen als auch Gerichte nachfragen, ob der Schädiger eine entsprechende Qualifikation besitzt.

In den Bereich der fachlichen Voraussetzung fallen auch die Trainingsdurchführung und insbesondere Sicherheitsmaßnahmen. Haben Verein und Trainer die selben Vorstellungen von erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen und Sicherheitsaspekten? Stehen der einzusetzenden Person ausreichend Hilfsmittel für die Einhaltung der selbst gewählten Sicherheitsstandards des Vereins zur Verfügung?

Welche persönlichen Kompetenzen sollte ein Segel-/Surftrainer mitbringen?

Dem Trainer sollte aufgrund seines Alters und seiner Persönlichkeit ein verantwortungsvoller Umgang mit den Teilnehmer/innen möglich sein. Hat der Trainer bereits im Verein in der Gruppe freiwillig Verantwortung übernommen oder ist er eher als „Spaßvogel“ und Ausreißer bekannt?

Eine pädagogische Grundbildung ist wünschenswert. Der Bewerber sollte Willens und in der Lage sein, die pädagogischen Leitsätze des Vereins einzuhalten bzw. sich zu erarbeiten. Dabei hilft der Einblick in berufliche und/oder sportliche Ausbildungen des Trainers.

Die persönlichen Kompetenzen können auch über Trainerlizenzen, Jugendleiter-Ausbildung, Berufspraktika im Bereich Kinder/Jugend, Erfahrung in der Personalführung oder anderweitiges soziales Engagement nachgewiesen werden.

Die Einsichtnahme in Arbeitszeugnisse und in das erweiterte Führungszeugnis helfen das Bild des einzusetzenden Trainers abzurunden.

Um sich ein konkretes Bild von fachlichen und persönlichen Voraussetzungen des künftigen Vereinstrainers zu machen, kann ein Probetraining oder eine Art Probezeit vereinbart werden.

Wie kann ein Verein die Ausbildung von (jungen) Trainern fördern?

Beispielsweise können interessierte Personen bei erfahrenen Trainern hospitieren und dort Fallweise Aufgaben selbständig übernehmen.

Bei mehreren Traineranwärtern kann eine vereinsinterne Ausbildung (tageweise oder mehrtägig) durch gut ausgebildete Kollegen angeboten werden. Ein intensiver Austausch über Didaktik und Methodik wird möglich. Auch die praktische Prüfungsvorbereitung (Lehrprobe, Referat) durch erfahrene Vereinstrainer kann hilfreich sein.

Die finanzielle Beteiligung des Vereins an den Ausbildungskosten kann insbesondere junge Anwärter motivieren, eine Ausbildung zum Trainer C Breitensport oder Leistungssport Segeln zu absolvieren. Eine Bindefrist von beispielsweise drei Jahren an den Verein ist durchaus üblich.

Auf welche Weise gelingt die Einbindung von jugendlichen Helfern?

Jugendliche können in Trainingsgruppen als zusätzliche Helfer eingesetzt werden. Sie können hier Verantwortung im Hinblick auf die Aufsichtspflicht oder die persönliche Betreuung insbesondere sehr junger Sportler übernehmen. Der zuständige Trainer wird so entlastet, ist jedoch zu 100 % weisungsbefugt.

Junges Engagement können Vereine beispielsweise auch für Übungs- oder Spielzeiten an Land nutzen.

Ziel sollte sein, die jungen Menschen in die Vereinsarbeit zu integrieren, ihnen Erfahrungen als Trainer oder Gruppenleiter zu ermöglichen und ihnen sportfachliches Wissen zu vermitteln.

Können auch Minderjährige als Trainer eingesetzt werden?

Ja, grundsätzlich schon. Es ist im Einzelfall aber unbedingt zu prüfen, ob ein ausgebildeter Trainer bzw. Erwachsener in Reichweite sein kann bzw. muss.

Wie kann ein Verein selbst die Qualität bei Trainings und Ausbildung auf das gewünschte Niveau anheben?

Es gibt zahlreiche Schulungen die vereinsintern durch eigene Trainer/Experten oder externe Referenten je nach Bedarf durchgeführt werden können.

Theorie mit Praxisbezug: Didaktikschulung, Schulung disziplin-spezifischer (einheitlicher) Methodik, Regel-, Material- oder Wetterkunde.

Praxis: Hospitation von jungen Übungsleitern bei erfahrenen Trainern (Training begleiten), vereinsinterne Lehrprobentage (auch während des normalen Trainings durchführbar), eigenständiges Training unter Beobachtung eines „Ausbilders“.

Ein Patensystem (Zuordnung Neuling zu „altem Hasen“) regt zum intensiven Austausch und zum Zusammenhalt der Generationen im Ehrenamt an.

Als Hilfestellung haben wir eine Checkliste erstellt, die Ihnen helfen soll, bei der Auswahl Ihrer Vereinstrainer gute Entscheidungen zu treffen.

Hilfe für Flüchtlinge im Sportverein

Die Thematik Flüchtlingszustrom und Asylbewerber in Deutschland sowie „Integration durch Sport“ hat die bayerischen Sportvereine längst erreicht. Sportvereine und ehrenamtliche Helfer leisten hier einen großen und sehr wertvollen Teil um die Menschen, die aus Kriegsgebieten der Welt zu uns kommen, willkommen zu heißen und – über Bewegung, Sport und Beschäftigung – in unsere Gesellschaft aufzunehmen.

Es gibt viele tolle Ideen und schöne Aktionen um mit den anfangs Fremden umzugehen, jedoch ergeben sich für Vereinsvorstände häufig auch Unsicherheiten in der Organisation bzw. Rechtssicherheit der Aktivitäten.

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 22. September 2015 ein Rundschreiben zu steuerlichen Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für Flüchtlinge heraus gegeben, das einige Sonderregelungen enthält, die vorerst bis 31.12.2016 gelten.

Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) bezieht sich in seiner Erläuterung vom 11. November 2015 auf dieses BMF-Schreiben und versucht Sicherheit für seine Mitgliedsorganisationen zu schaffen.

Der BLSV informiert regelmäßig über den Umgang mit Flüchtlingen und Asylbewerbern in Sportvereinen im bayernsport und über seine Internetseite www.blsv.de. Zusätzlich werden Onlineseminare „Sport mit Flüchtlingen“ angeboten.

In Zusammenarbeit mit der ARAG Versicherung hat der BLSV zur "Sportversicherung der Flüchtlinge" das Dokument FAQ erstellt.

Sollten Sie Fragen zur kostenfreien Versicherung der Flüchtlinge in Ihrem Sportverein haben, finden Sie hier weitere Infomationen oder wenden sich bitte an den Vereinsservice des BLSV über das Kontaktformular.

Das Thema Flüchtlinge beschäftigt derzeit nicht nur die Politik, sondern auch viele Bürgerinnen und Bürger. Sport ist dabe eine gute Möglichkeit, Betroffenen zu helfen und ihnen die Integration zu erleichtern. Allerdings sind bei allem Engagement auch einige rechtliche Aspekte zu beachten. (dsv.org; 3.02.16)

Die Führungsakademie des DOSB hat sich dieses Themas angenommen und eine Reihe an Publikationen veröffentlicht.

Das Bundesprogramm des DOSB feiert sein 30-jähriges Jubiläum "Integration durch Sport" mit Herausgabe einen Sondermagazins (Details und Bestellung)